Pflichtinformationen

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Wertpapiere

Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz

Der Werther und Ernst Vermögensverwalter GmbH liegt für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.